NATO | Verfassung

  • Gesetzesbindung
    1. Die Verfassung der NATO ist ausnahmslos einzuhalten und kann nicht durch ein anderes Regelwerk ersetzt werden.
    2. Die Konventionen der United Nation überstehen dieser Verfassung und sind für alle Soldaten bindend.
    3. Verordnungen der Regimenter unterstehen der Verfassung.


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    Die Drei Gewalten
    Artikel 1 Kommission
    1. Die Kommission ist ein unabhängiges Gremium und bildet das höchste Gericht der NATO. Die Entscheidungen der Kommission sind rechtskräftig.
    2. Das Gremium wird nur aktiv, wenn der Generalstab seine Funktion nicht ausreichend erfüllen kann.
    3. Die Kommissionsmitglieder dürfen an Kommandanten- und Generalstabsbesprechungen teilnehmen.
    4. Mitglieder der Kommission unterliegen Sicherheitslevel 4 während Ermittlungen und dürfen dabei nicht eingeschränkt werden.


    Artikel 2 Legislative
    1. Die Legislative führt Änderungen an der Verfassung durch und wird durch die Mitglieder des Generalstabs und dem Oberbefehl gebildet.
      1. Gesetzesänderungen werden öffentlich bekannt gegeben.
      2. Die Artikel 1, 2 und 3 dürfen nicht ohne Zustimmung der Kommission geändert werden.
      3. Eine Regeländerung erfordert eine Mehrheit im Generalstab.


    Artikel 3 Exekutive
    1. Die Exekutive wird durch die Militärpolizei gebildet. Diese hat die Aufgabe die NATO Verfassung und das Strafgesetzbuch durchzusetzen.
    2. Rechtsfolgen können nur von Unteroffizieren der Militärpolizei oder höher ausgesprochen werden.
      1. Rechtsfolgen sind Verwarnungen, Beschlagnahmen von Gegenständen, Schreiben von Einträgen ins Strafregister, Verweisungen, Geldstrafen, Festnahmen und Gefängnisstrafen.
      2. Bei Kapitalverbrechen dürfen von ihnen Entlassungen oder Degradierungen vorgenommen werden.
      3. Offiziere oder höher der Militärpolizei dürfen Entlassungen und Degradierungen auch bei Straftaten durchführen.
    3. Gegen einen Militärpolizisten darf nur ein Offizier oder Höher der Militärpolizei ermitteln.
    4. Im Rahmen der Gefahrenabwehr und Strafverfolgungen ist der Anweisung eines Militärpolizisten folge zu leisten.
    5. Haftbefehle gegen Soldaten dürfen nur von der Militärpolizei oder von NATO Offizieren ausgeschrieben werden.
    6. Der Kommandant der Militärpolizei ist Chef der Exekutive und trägt die gesamte Verantwortung. Dieser kann kein Generalstabsmitglied sein.
      1. Er darf als einziger Strafverfahren gegen Generalstabsmitglieder führen.
      2. Alle seine Rechte darf er befristet an einem Offizier der Militärpolizei übertragen.
    7. Alle NATO Soldaten besitzen ein Jedermannsrecht. Dieses erlaubt, dass Personen festgehalten werden dürfen bis die Militärpolizei eintrifft.


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    Hierarchie und Personen
    Artikel 4 Generäle und Generalstab
    1. General und Vize-General sind die Oberbefehlshaber der NATO.
    2. Der Generalstab unterstützt die Oberbefehlshaber und überwacht diese.
    3. Unter Berücksichtigung der Grundrechte und mit triftigen Grund, darf ein Oberbefehlshaber die Verfassung außer Kraft setzen.


    Artikel 5 Kommandanten
    1. Alle Kommandanten und Vize-Kommandanten bilden die Kommandantur der NATO.
    2. Diese sind für ihr eigenes Regiment verantwortlich und dürfen in diesem ausbilden, befördern, degradieren und rauswerfen.
    3. Bei Kapitalverbrechen oder bei massivem Fehlverhalten darf die Kommandantur einen Soldaten im Beisein mit der Militärpolizei rauswerfen.
    4. Ausgewählte Vize-Kommandanten+ dürfen Donator Jobs befördern (Don+, TF-Einheit, LMG, Unterhändler).


    Artikel 6 Vorgesetzte und Hochrangige
    1. Als Vorgesetzte gelten Unteroffiziere (SGT+) und Offiziere (MAJ+). Diese erteilen die Befehle und sind für diese verantwortlich.
    2. Temporär kann ein Unteroffizier oder Offizier als Trupp Leiter o.Ä. eingeteilt werden und übersteht somit anderen Soldaten unabhängig ihres Ranges.
    3. Alle Offiziere und die Kommandantur sind für die Ausbildung neuer Infanteristen zuständig.


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    Grundregelungen
    Artikel 7 Disziplin und Verhalten
    1. Jeder Soldat muss den Befehl eines Vorgesetzten ohne Widerworte ausführen.
    2. Jeder Soldat hat seinem Gegenüber mit Respekt und Höflichkeit entgegenzutreten.
    3. Jeder Soldat hat geeignete sowie vorgeschriebene Uniform, eine Dienstwaffe und einen Ausweis mit sich zu tragen.
    4. Vor einem Offizier oder höher gilt zu salutieren.
      1. Vor Zivilisten oder außerhalb der Basis darf nicht salutiert oder der Rang genannt werden.
    5. Bei Gesprächsanliegen gegenüber dem Dienstgrad von Vize-Kommandant oder höher ist so lange zu salutieren, bis der Befehl zum Rühren erteilt worden ist.
    6. Sogenannte „Freundschaftliche Gespräche“ haben im Rahmen der Dienstausführung zu unterbleiben, insbesondere bei Anwesenheit von Vorgesetzten. Gespräche dieser Art dürfen in geschlossenen Kreisen außerhalb des Umfeldes anderer Soldaten stattfinden, es ist dennoch stetig auf die eigene Außenwirkung und Vorbildsfunktion zu achten.


    Artikel 8 Torwache
    1. Die Basis muss durch die Torwache betreten und verlassen werden.
      1. Es muss der Dienstausweis vorgezeigt werden, aber bei Fahrzeugen reicht es, wenn der Fahrzeugführer seinen Dienstausweis vorzeigt.
      2. Bei Fahrzeugen mit Sonderrechten muss kein Dienstausweis gezeigt werden.
    2. Die Militärpolizei und die Kommandantur sind dafür verantwortlich, dass die Torwache mit genug Soldaten besetzt ist.
    3. An der Torwache muss eine Langwaffe getragen werden.


    Artikel 9 Basis
    1. Jeder Soldat darf nur Gebäude betreten für die sein eigenes Sicherheitslevel auch ausreicht.
      1. Militärpolizei, Sanitäter und Geheimdienst haben in ihren Gebäuden sowie Piloten auf dem Flugfeld das Hausrecht.
      2. Das Prüfungsmanagement und Prüfer dürfen das Kommandogebäude betreten, um prüfungsrelevante Sachen zu erledigen.
    2. Innerhalb der Basis gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 20 km/h.
    3. Der Luftraum der NATO Basis ist Sperrgebiet für zivile Flugobjekte.
    4. Die Erlaubnis, die Basis verlassen zu dürfen, darf bereits von einem Offizier erteilt werden.
      1. Militärpolizei, Sanitäter und Pioniere dürfen zu jeder Zeit die Basis mit ersichtlichem Grund verlassen.
      2. Scharfschützen dürfen zu zweit und Spezialeinheit (auch TF-Einheit) zu viert jederzeit die Basis verlassen.
    5. Der Status der Basis kann bereits von einem Unteroffizier der Militärpolizei oder einem Offizier geändert werden.
      1. Status grün: Normalbetrieb.
      2. Status gelb: erhöhte Vorsicht, stärkere Besetzung der Torwache und generelle Erhöhung der Basissicherheit.
      3. Status rot: höchste Vorsicht, jeder hat sich in die Verteidigungsposition zu begeben.


    Artikel 10 Versammlung
    1. Wenn eine Versammlung ausgerufen wird, hat jeder Soldat binnen 60 Sekunden am Versammlungsplatz bedingungslos zu erscheinen.
      1. Kann man nicht erscheinen muss man sich unverzüglich mit gutem Grund abmelden.
    2. Wer die Versammlung ausruft ist Versammlungsleiter und betritt das Podest. Dieser hat das Wort und reicht dieses nach Anfrage weiter.
    3. Die Soldaten haben in Reih und Glied mit entsprechendem Abstand vor dem Podest in ihrer Regimentsreihe zu stehen.
    4. Das Verlassen einer Versammlung ohne Absprache und Einverständnis ist untersagt.
    5. Die Militärpolizei und Personenschützer sind während der Versammlung für die Absicherung zuständig.
    6. Bei einer Versammlung wird solange salutiert bis der Versammlungsleiter zum rühren auffordert.


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    Weitere Regelungen
    Artikel 11 Zivilpersonen
    1. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist einzuhalten.
      1. Legitimer Zweck: Wird ein Legitimer Zweck verfolgt? [I. d. R. kein Schwerpunkt: macht die Maßnahme überhaupt Sinn oder Dient sie bsp. nur der Bespaßung von Soldaten?]
      2. Geeignet: Ist die Maßnahme geeignet dazu, die Maßnahme durchzusetzen? [I. d. R. kein Problem, auch eine Atombombe ist geeignet einen Terroristen aufzuhalten]
      3. Erforderlich: Es steht kein milderes Mittel zur Verfügung, welches in gleicher Art das Ziel erreiche kann [Taser vs. Schuss in Bein, Ermahnung vs. Haftstrafe, Warnschuss vs. zum Zivilisten laufen und Platzverweis erteilen]
      4. Angemessen: Einschränkungen der Grundrechte nicht im Missverhältnis zur Maßnahme (Zivilist der wegrennt und Kaugummis geklaut hat anschießen vs. laufen lassen)
    2. NATO-Soldaten dürfen Zivilisten von der Basis verweisen, sofern ein Sicherheitsrisiko festgestellt wird.
    3. Zivilisten in Besitz von Kriegswaffen oder von geklauten NATO Eigentum sind zum Abschuss freigegeben.


    Artikel 12 Gefangene
    1. Die Militärpolizei entscheidet nach dem Strafgesetzbuch was mit Gefangenen der NATO passiert.
    2. Für Zivilisten und Kriegsgefangene gilt das UN Recht. Kriegsgefangene sind Personen, die Mitglied einer terroristischen Vereinigung sind, illegale Kriegswaffen besitzen oder einen Kapitalverbrechen begangen haben.
    3. Gefangene müssen über ihre Rechte aufgeklärt werden.


    Artikel 13 Regiment Spezifische Sonderregelungen
    1. Unterhändler haben bei Verhandlungen stets Vorrang.
    2. Sanitäter dürfen sich bei medizinischen Notfällen über Befehle und Regeln hinwegsetzen, um Leben oder Gesundheit von Patienten zu schützen.
    3. Sofern ein ABC-Alarm ausgerufen wird, haben Pioniere und Sanitäter die Oberbefehlsgewalt unter Aufsicht der Kommandantur.
      1. Der ABC-Alarm darf nur von V-KMD+ und Maj+ der Pioniere oder Sanitäter ausgerufen werden
    4. Soldaten dürfen Hunde besitzen und befehligen wenn Sie mindestens Unteroffizier sind.
    5. Personenschützer sind für den Schutz der Kommandantur und des Generalstabs verantwortlich. Sie werden ernannt von: Markus Lutrell.
      1. Regimentsspezifische Aufgaben stehen über dem Personenschutz.
      2. Personenschützer folgen ausschließlich dem Befehl der Schutzperson und müssen dieser überall hin folgen.
        1. Kommt ein Befehl von einem Soldaten mit höheren Rang als die Schutzperson oder ist dieser von einem Militärpolizisten mit rechtlichem Grund, muss dieser ausgeführt werden.

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