Dies ist die offizielle Verfassung der Gesetze der Foundation
Folgende Bestimmungen gelten für jedes Personal der SCP-Foundation. Jeder hat den Bestimmungen, ohne Widerrede, Folge zu leisten. Die Personalabteilung nehmen sich jegliches Recht, Personen zu sanktionieren, die sich nicht an diese Verfassung halten.
Jedes Mitglieder der SCP Foundation ist verpflichtet sich über Aktualisierungen im Changelog zu informieren!
Unwissenheit Schützt nicht vor Strafen!
Diese Verfassung ist das oberste Gut und steht über allen anderen Verfassungen, sowie Einheitsregelwerken.
Die Personalabteilung verpflichtet sich der Veränderung und Aktualisierung der Verfassung.
-§1 Die Drei Gewalten Abs. 1 der ▉▉▉▉▉▉▉▉▉▉▉▉▉
Der „▉▉▉▉▉▉▉▉▉▉▉▉▉" ist die höchste Instanz in der Foundation und entscheidet über alles.
Der „▉▉▉▉▉▉▉▉▉▉▉▉▉" hat das Recht jede Regelung zu ändern.
Der „▉▉▉▉▉▉▉▉▉▉▉▉▉" steht über Personalabteilung und der Ethik.
Der „▉▉▉▉▉▉▉▉▉▉▉▉▉" hat Befehlsrecht über die Resh-1, welche in seine Exekutive ist und in seinem Sinne agiert.
Der „▉▉▉▉▉▉▉▉▉▉▉▉▉" kann Personal jeder Stufe ohne Grund befördern, sanktionieren oder entlassen.
Abs. 2 Personalabteilung
Die Personalabteilung ist die höchste Instanz in der Foundation.
Die Personalabteilung darf jede Person sanktionieren oder Befördern.
Die Personalabteilung haben Befehlsrecht über die Alpha-1.
Die Personalabteilung haben Sicherheitslevel 5.
Die Personalabteilung stehen über dieser Verfassung.
Nur das Mitglied ▉▉-▉▉ und der „▉▉▉▉▉▉▉▉▉▉▉▉▉" haben das Recht jederzeit diese Verfassung zu ändern.
Die Personalabteilung dürfen mit absoluter Einstimmigkeit und gutem Grund einen Ethikkommissar oder den Ethikdirektor entlassen.
Durch Abstimmungen werden die Annahmen oder Entlassungen von Mitgliedern bestimmt.
Abs. 3 Die Ethik-Kommission
Die Ethikkommission ist für den ethischen Kodex der Foundation verantwortlich.
Sie besitzen eine beratende Funktion gegenüber der Personalabteilung.
Die Kommission darf nur mit Absprache des „▉▉▉▉▉▉▉▉▉▉▉▉▉" und triftigen Grund Mitglieder der Personalabteilung entfernen.
Die Ethikkommission darf Personen bei unethischen Vergehen sowie Verstößen gegen die Verfassung sanktionieren.
Die Ethikkommission hat Befehlsrecht über die Omega-1.
Die Ethikkommission besitzt Sicherheitslevel 5.
Der Ethikdirektor steht über dieser Verfassung.
-§2 Personal und Führung Abs. 1 Führungspositionen
Unter der Führungsebene zählen der Site-Director, Ärztliche Direktor & Chefarzt, Professor & Dozent, Kommandant & Vize Kommandant sowie Colonel.
Jedes Mitglied der Führungsebene kümmert sich um die komplette Foundation und trägt somit die höchste Befehlsgewalt.
Die Ranghierarchie richtet sich nach dem Organigramm.
Offiziere und höhere Instanzen tragen die Verantwortung für die Vermittlung der Verfassung an Neulinge.
Die Führungsebene darf jede Person aus ihrem Fachbereich entlassen.
Mitglieder der Führungsebene haben Sicherheitslevel 4.
Der Site-Director hat Sicherheitslevel 5.
Mitglieder der Führungsebene sind für die Verwaltung von ihrem Fachbereich zuständig.
Abs. 2 Höheres Personal
Zu dem hohen Personal zählen Wissenschaftler, Mediziner und das Sicherheitspersonal.
Die Ranghierarchie richtet sich nach dem Organigramm.
Hohes Personal hat Sicherheitslevel 3.
Privates der Facility Guard, Famulus und Studenten haben Sicherheitslevel 2.
Ausnahme: Der Rang Major, Anomalistiker und Leitender-Oberarzt fällt unter Sicherheitslevel 4.
Abs. 3 Niedriges Personal
Zu dem niedrigen Personal zählen Hausmeister, Putzkräfte und Köche.
Niedriges Personal hat die alleinige Befugnis ihren Job auszuführen.
Niedriges Personal ist nicht in der Lage, Befehle zu erteilen und darf durch das Sicherheitspersonal sanktioniert werden.
Niedriges Personal hat Sicherheitslevel 1.
Abs. 4 D-Klassen
D-Klassen sind Ressourcen, die für Test Zwecke verwendet werden!
Dennoch sollten diese weitestgehend human behandelt werden.
Bei D-Klassen wird mit sehr viel Vorsicht gehandelt. Lassen Sie niemals D-Klassen unbeaufsichtigt. Fehlverhalten und Fluchtversuche müssen umgehend verhindert werden, sowie sanktioniert werden.
Gegenstände wie Waffen, Munition, Zutrittskarten für Sicherheitsbereiche als auch jegliche Ausrüstung des Sicherheitspersonals werden unverzüglich konfisziert.
Es dürfen Kollektivstrafen gegen D-Klassen ausgesprochen werden.
D-Klassen sollen wären der Anwesenheit von genug Sicherheitspersonal Beschäftigt werden. (z.B Minen Arbeit oder Sport)
-§3 Sicherheitspersonal Abs. 1 MTF Verfassung
Die MTF Verfassung ist die Grundlage für jeden Soldaten und muss bedingungslos befolgt werden. Abweichungen dieser führen zu Sanktionen der Omega-1 in Form von Geld oder Haftzeit und bei Höheren Vergehen zu Entlassungen o. Ä.
Abs. 2 Allgemeines
Das Sicherheitspersonal gewährleistet die Sicherheit und Ordnung in der Foundation.
Die gesamte MTF, worunter auch die Facility Guards zählen, unterstehen dem Kommandanten und Vize-Kommandanten und richtet sich im Aufgabengebiet nach deren verschriftlichten Vorgaben.
Die gegebene Dienstausrüstung von dem Quartiermeister muss eingehaltenwerden! Jegliche Abweichungen der Dienstausrüstung, welche von dem leitenden Regiments-Leiter vorgegeben wird, wird sanktioniert werden.
Es herrscht militärische Disziplin und dementsprechendes Verhalten. Abweichungen können sanktioniert werden.
Abs. 3 Sonderberechtigte Einheiten
Korruptionsfälle werden von Alpha-1 untersucht und bestraft.
Feldagenten dürfen die Site jederzeit verlassen.
Abs. 4 Sonderrechte ab Gewissen Rängen
Der Verhörraum im D-Trakt darf ab dem Rang „Lieutenant“ verwendet werden, dies aber nur mit guter Begründung.
Die Gummizelle darf ab „Lieutenant“ verwendet werden solange die Mediziner dafür keinen Einwand haben und der Jewilige Soldat einen Grund dafür besitzt.
Die Foundation Status-Codes dürfen nur von dem Rang des Sergeant oder höher ausgerufen werden. Sollte kein Sergeant da sein, fällt diese Regel weg!
-§4 Bereiche, Hausrecht und Geheimhaltung -
Abs. 1 D-Trakt
Die schwarz-gestrichelte Linie gilt als Grenze für die D-Klassen. Bei unbefugtem Übertritt kann es zu Sanktionen kommen.
Ausnahme: Erlaubnis durch das Sicherheitspersonal oder Sicherheitslevel 5.
Die Facility Guard haben Hausrecht im D-Trakt.
Das Büro darf vom Sicherheitspersonal, mit der Befugnis über Sicherheitslevel 4 und höher betreten werden. Diese dürfen ebenfalls Eintrittserlaubnis erteilen.
Der Verhörraum darf ab Lieutenant begründet verwendet werden.
Razzien dürfen von einem SSGT+ der Facility Guard oder von jedem Captain+ ausgerufen werden.
Eine Razzia muss begründet sein.
Bevor eine Razzia beginnt, muss der Zellenlockdown aktiviert werden.
Mediziner dürfen ab dem Rang des Facharztes den D-Trakt selbstständig betreten, um nach verletzten Personen zu sehen.
Ausnahme: Ein Facility Guard darf dies verweigern, wenn es dazu einen Grund gibt.
Wissenschaftler dürfen den D-Trakt nicht betreten. Eine Erlaubnis kann von den Facility Guards oder Sicherheitslevel 4+ erteilt werden.
Abs. 2 Light Containment Zone
Geflüchtete D-Klassen werden in der LCZ festgenommen. Das mildeste Mittle sollte immer gewählt werden!
Sollten geflüchtete D-Klassen in der LCZ das eigene und/oder das Leben eines Kameraden bedrohen, so besteht freie Handlungsentscheidung.
Safe-SCP dürfen sich ausschließlich in der LCZ frei bewegen.
Abs. 3 Heavy Containment Zone
D-Klassen sind bei Sichtkontakt zum Abschuss freigegeben, dürfen aber nach Möglichkeit festgenommen werden.
Wissenschaftler und Ärzte dürfen nur mit Begleitung durch MTF-Personal die HCZ betreten.
Niedrigem Personal ist es untersagt, die HCZ zu betreten, außer sie bekommen direkte Anweisung von Sicherheitslevel 4+.
Freilaufende SCP jeder Sicherheitsstufe sind sofort dem Sicherheitspersonal zu melden.
Ausnahme: Sie werden für einen Test benötigt.
Abs. 4 Entrance Zone
D-Klassen sind bei Sichtkontakt zum Abschuss freigegeben.
Das Büro der Personalabteilung darf nur von diesen betreten werden.
Ausnahme bei Erlaubnis.
Das Ethikbüro darf nur von diesen betreten werden.
Ausnahme bei Erlaubnis.
Gate A und Gate B dürfen von Sicherheitslevel 4+ betätigt werden. Das Benutzen der Gates muss im Funk angekündigt werden.
Abs. 5 Oberfläche
Ab der Sicherheitsfreigabe Level 4 darf die Oberfläche betreten werden, sollte normales Personal auf die Oberfläche gehen sollen diese Personenschützer dabei haben.
MTF Personal darf mit Erlaubnis oder Notfall Begründung nach oben Gehen.
Personen, welche nicht bei der Foundation angestellt sind, dürfen an der Oberfläche direkt terminiert werden, sofern sie sich auf dem Gelände der Stiftung aufhalten.
D-Klassen sind bei Sichtkontakt zum Abschuss freigegeben.
Abs. 6 Medbay und Mediziner
Mediziner unterstehen der Leitung des Ärztlichen Direktors und richten sich im Aufgabengebiet nach deren verschriftlichten Vorgaben.
Notfallbehandlungen sind verpflichtend und dürfen nicht umgangen werden. Umgehung einer Behandlung oder gar mangelnde Behandlung kann zu Sanktionen führen.
Ausnahme: Der Patient benimmt sich nicht und schädigt die Person die Behandelt.
Mediziner entscheiden über die physische und psychische Gesundheit eines Menschen und haben das letzte Wort.
Die Abteilung der Psychologen darf zu jeder Zeit die Gummi-Zelle unter Verwendung halten, bei den regulären Ärzten ist dies nur mit einer guten Begründung gestattet.
Mediziner haben Hausrecht in der Medbay.
Ausnahme: Sicherheitslevel 4+ dürfen sich mit Begründung über dieses Stellen.
Abs. 7 Wissenschaftlertrakt und Wissenschaftler
Allgemein:
Wissenschaftler unterstehen der Leitung des Professors und richten sich im Aufgabengebiet nach deren verschriftlichten Vorgaben.
Wissenschaftler verfügen über das Hausrecht im gesamten Forschungsabteil. Sollten Personen sich bis Sicherheitsfreigabe Level 4 unbegründet im Forschungsabteil befinden, dürfen diese rausgeschickt werden.
Vorschrift:
Forschungsergebnisse werden nicht mit Außenstehenden geteilt die nicht das Nötige Sicherheitslevel haben.
Wissenschaftliche Experimente unterstehen einer strengen Geheimhaltung. Jeder Wissenschaftler, welcher mit D-Klassen experimentiert, muss für einen Gedächtnisverlust dieser sorgen.
Bei Experimenten mit SCPs muss mindestens ein Sicherheitspersonal dabei sein. Bei SCPs der Einstufung "Euclid" und höher müssen mindestens zwei Sicherheitspersonal sein.
Ausnahme: MTF Steht es jederzeit zu einen Test zu beenden wenn dieser die Sicherheit der Foundation riskiert.
Abs. 8 Geheimhaltung
Die gesamte Foundation fällt unter die Geheimhaltung und es dürfen keine Informationen nach außen geteilt werden.
Das Personal darf nur über Wissen verfügen, was dem Sicherheitslevel entspricht.
Die Identität eines SCP, sowie die Fähigkeiten fallen unter Geheimhaltung.
Das Verfügen, sowie verbreiten von Wissen, welches über dem Sicherheitslevel liegt, fällt unter Hochverrat.
-§5 Regeln zu SCPs Abs. 1 Vorschriften
Die Identität eines SCPs und deren Fähigkeiten fällt unter der Geheimhaltung.
SCPs mit der Einstufung "Euclid" oder höher dürfen und keinen Umständen aus der Zelle gelassen werden.
Ausnahme: Erlaubnis von Sicherheitslevel 5 Personal oder dem Professor, sowie Dozenten bei einem Test
SCP-066, SCP-527, SCP-529, SCP-2430, SCP-5151, sowie SCP-7902-A und SCP-7902-B dürfen sich in ihnen erlaubten Zonen frei bewegen.
Abs. 2 Sicherheit der SCP´s
SCPs jeglicher Art müssen mit Vorsicht behandelt werden.
Das belanglose Schädigen der SCPs fällt unter Hochverrat und wird sanktioniert.
Abs. SCP-914
Das SCP mit der Kennung „914“ wird nur mit einer guten Begründung und auch nur mit dem Zugang eines Level 4 erlaubt zu benutzen, alles andere, wird mit einem sofortigen Ausschluss geahndet.
Bei Autorisierten Test von Wissenschaftler. MTF Personal hat darauf zu achten das kein hergestelltes Objekt den Raum verlässt sowie für Eigennutz erstellt wird.
Eine Ausnahme hier wäre die Erlaubnis von Sicherheitslevel 5
Weitere Regelungen -§6 Foundation Codes.
Code Green: Es herrscht Normalbetrieb und es wird von keiner Gefahr ausgegangen.
Code Yellow: Es werden erhöhte Sicherheitsmaßnahmen ergriffen, da von einer potenziellen Gefahr ausgegangen wird.
Code Red: Eine Gefahr wurde festgestellt und bestätigt. Jeglicher Normal Betrieb wird eingestellt wären sich die MTF um die Bekämpfung kümmert organisieren die Facility Guards das Evakuieren von allen Personen die nicht zur MTF gehören, unteranderem auch von SCP-999 und SCP-2430
Wenn möglich werden die SCP´s : 527, 529, 131, 066 und 7902(A/B) ebenso in den Bunker gebracht!
Code Black: Die Foundation wird bereinigt jegliches Personal auch die MTF wird sich nun in den Bunker begeben und dort bis ende von Code Black dort in Sicherheit bringen.
§7 Gefahrensituationen.
Sicherheitslücken müssen sofort dem gesamten Sicherheitspersonal gemeldet werden und anschließend behoben werden.
Bei Geiselnahmen wird an erster Stelle versucht, Verhandlungen aufzunehmen. Bei Zuwiderhandeln kann es zu Sanktionen kommen.
Personen, welche sich in der Foundation befinden und nicht zum Personal gehören, sind sofort festzusetzen oder an Sicherheitspersonal zu melden!
Je nach Ermessen werden diese verhört oder durch Sicherheitspersonal beseitigt.
Terroristische Organisationen sind beim Eindringen in die Foundation sofort zu bekämpfen. Personal wird sofort evakuiert und in Sicherheit gebracht.
-§8 Ausbildung.
Anwärter jeglicher Abteilung müssen eine vollständige Ausbildung absolvieren, um selbstständig den Dienst antreten zu dürfen.
Ungenehmigte Amtshandlungen können sanktioniert werden.
Anwärter jeglicher Abteilung haben keine selbstständige Handlungsbefugnis und keine Befehlsgewalt.
Beim Antritt in den Dienst schwört man seine Loyalität der SCP Foundation.
Anwärter sind in keinem Fall befugt Ausrüstung ihres Jobs vor Vollendung der Ausbildung zu tragen!
-§9 Allgemeine Verhaltensnormen.
Zusammenarbeit und gepflegter Umgang unter dem Foundation-Personal jeglicher Art wird gefordert.
Der ständige Respekt vor seinen Vorgesetzten ist zu achten.
Bei bestehenden Korruptionsverdacht jeglicher Art und jeglichen Personal wird dies sofortig der Omega-1, Alpha-1, Ethik oder Sicherheitslevel 5 gemeldet.
Sollten D-Klassen durch jegliches Foundation-Personal jeder Art einen Vorteil verschafft kriegen, so zählt dies unter Zusammenarbeit.
Ausnahme gilt logischer Weise bei einer Geiselnahme o.Ä.